Haben Sie bereits ein System der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Ihnen eingerichtet?

Sie sind mittlerweile verpflichtet, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit einer bAV einzuräumen. Daneben haben Sie noch weitere Pflichten wie die Abwicklung der bAV, Zuschüsse zum umgewandelten Betrag des Mitarbeiters etc.

Auch eine latente Gefahr bei der Übernahme von neuen Mitarbeitern mit bestehender bAV sollten Sie hier im Blick haben. Gerne gehen wir mit Ihnen das Thema bAV an und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter
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